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Befahrungsrichtlinien - Isel

Befahrungsrichtlinie für Isel
Richtlinien
Die Befahrung der Isel zwischen Matrei i. O. und Lienz ist nur von 15.05. – 30.09. erlaubt.

Frühestmöglicher Einstieg: 9 Uhr
Spätestmöglicher Ausstieg: 19 Uhr

Das Einsetzen oder Aussetzen darf, außer in Notfällen, nur an den dafür vorgesehenen An- bzw. Ablegestellen erfolgen:

Fluss km, Gemeinde, Anlegestelle

km 23,10 Matrei in Osttirol, Ortsteil "Feld", linkes Ufer
km 21,57 Matrei in Osttirol, neben Bundesstraße, rechtes Ufer
km 19,00 Kals am Großglockner, Kalserbacheinmündung, linkes Ufer
km 15,60 St. Johann im Walde, Parkplatz, linkes Ufer
km 9,60 Ainet, Schlaiterbrücke, rechtes und linkes Ufer
km 1,33 Lienz, Pfarrbrücke, linkes Ufer
lm 0,27 Lienz, Hofgartenbrücke, linkes Ufer
Behörde
Ergänzende Information
Diese Information wurde 12/2000 vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Verkehr an www.kajak.at weitergegeben.

LGBl. Nr. 17/1999
zu finden unter http://www.ris2.bka.gv.at/Lr-Tirol
Suchwort 'Schifffahrt'

www.kajak.at übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Gültigkeit und Aktualität dieser Regelung.
Richtlinien
 
 
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