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Befahrungsrichtlinien - Koppentraun

Befahrungsrichtlinie für Koppentraun
Richtlinien
Das Befahren der Koppentraun mit Kajaks ist alljährlich zu folgenden Zeiten zulässig:

vom 1.4. bis 20.5. von 10.00 bis 16.00 Uhr,

vom 21.5. bis 20.7. von 10.00 bis 17.00 Uhr,

vom 20.7. bis 1.9. von 10.00 bis 16.00 Uhr,

vom 1.9. bis 31.3. von 10.00 bis 15.00 Uhr.
Behörde
Ergänzende Information
LGBL. Nr. 37/1993
zu finden unter http://www.ris2.bka.gv.at/Lr-Oberoesterreich
Suchwort 'Koppentraun'
bzw.
GZ. Nr. 317/1991
http://www.ris2.bka.gv.at/Lr-Steiermark
Suchwort 'Koppentraun'

www.kajak.at übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Gültigkeit und Aktualität dieser Regelung.
Richtlinien
 
 
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